Bekanntgabe
Die deutsche Banken- und Finanzaufsichtsbehörde (BaFin) hat sich gestern zur Beschränkung des CFD-Handel (Pressesprech: CFD-Verbot) durch Privatpersonen in Ihrer veröffentlichten Allgemeinverfügung nach § 4b WpHG zur Beschränkung des CFD-Handels geäußert.
Damit beschränkt die Finanzaufsicht die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von finanziellen Differenzkontrakten (engl.: Contracts for Difference, umgangssprachlich: CFDs) an Privatpersonen, mit der Folge, dass Kontrakte mit Nachschusspflicht Privatpersonen ab dem 10. August 2017 nicht mehr angeboten werden dürfen. Wörtlich heißt es:
„Mit der Beschränkung des CFD-Handels machen wir erstmalig von der Möglichkeit zur Produktintervention Gebrauch“, erläutert Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele die Maßnahme der BaFin. Bei CFDs mit Nachschusspflicht hat die Aufsicht erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz. Sie haben ein für Privatkunden unkalkulierbares Verlustrisiko. Das Verlustrisiko ist nicht auf den Kapitaleinsatz des Kunden beschränkt, sondern kann sein gesamtes Vermögen erfassen und ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals betragen. „Das können wir aus Verbraucherschutzgründen nicht akzeptieren. Die Beschränkung des CFD-Handels ist deshalb ein notwendiger Schritt zum Schutz der Privatanleger“, erklärt Roegele das Einschreiten der Aufsicht.
Damit ist eigentlich alles gesagt
Wie an der Börse gilt nun auch für die gehobelte Position, dass man maximal 100% verlieren kann, aber theoretisch unendlich viel (d.h. auf lange Sicht abzüglich der Finanzierungs- und emotionalen Kosten) gewinnen kann.
Für den Nutznießer von CFDs sind das gute Nachrichten, sofern sein Broker nicht bereits schon diese Art von Anlegerschutz anbietet (vgl. Brokerübersicht). Eine weitere gute Nachricht der Stellungnahme ist der Umstand, dass die BaFin davon absieht CFDs als Finanzinstrument für Privatpersonen nicht komplett zu verbieten wie ursprünglich gefordert, weil Bürger mit vor ihrem eigenen Geld in der Rolle als „Finanzspekulanten“ oder Windmühlenanleger vor sich selbst zu beschützen sind. Es freut mich dass wahlberechtigte Bürger auch als mündige Bürger betrachtet werden, die frei entscheiden können wen oder was sie wählen, im Wahljahr, im Finanzgeschäft und egal in welchem Kontext.