Finanzregulierung und Einlagensicherung

Zugegeben: Fragen rund um Finanzregulierung und Einlagensicherung sind kein besonders reizvolles Thema.
Dennoch sollten Trader sich mit diesen Fragen bei der Suche nach einem Broker beschäftigen, da

  1. CFD Anbieter auf dem Markt  unter verschiedene aufsichtsrechtliche Zuständigkeiten fallen und
  2. auch Kundengelder unterschiedlich abgesichert werden.

Hauptsitz des CDF Broker

Welche Finanzaufsichtsbehörde für ein Unternehmen zuständig ist bestimmt sich nach dem Land, in dem das Unternehmen seinen Hauptsitz unterhält.

  • Für deutsche Broker ist die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zuständig.
  • Unternehmen mit Sitz in Großbritannien fallen unter die Aufsicht der FCA (Financial Conduct Authority).
  • Broker mit Sitz in Zypern unterliegen der dortigen Aufsichtsbehörde CySEC.

Zweigniederlassungen sind für die Regulierung unerheblich

Ein Blick ins Impressum auf den Homepages der Broker hilft leider nicht immer weiter: Es muss schon ein sehr genauer Blick sein. Viele Broker unterhalten Zweigniederlassungen in Ländern, die nicht ihr Hauptsitzland sind. Betreibt ein zypriotischer Broker eine solche Zweigniederlassung in Frankfurt am Main, findet sich im Impressum auch ein Hinweis auf die deutsche Bafin.

Deren Zuständigkeit für Zweigniederlassungen beschränkt sich allerdings im Wesentlichen auf die Prüfung der Postadresse des Brokers und besitzt deshalb keine Aussagekraft. Egal wie viel Zweigniederlassungen ein Broker unterhält und egal wie viele Behörden aufgeführt sind: Zuständig ist die Behörde im Sitzland. Als besonders zuverlässig gelten die Behörden in Deutschland, Großbritannien und der Schweiz.

Broker aus Mitgliedstaaten der EU führen häufig die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID auf. Zwar unterliegen in der Tat alle EU-Staaten deren Rahmenbedingungen, allerdings hat die Richtlinie aber kaum Auswirkungen auf die Geschäftspraxis der Broker, so dass die Aussagekraft praktisch leider sehr begrenzt ist.

Wie sind Einlagen bei Brokern geschützt?

Banken und Broker können insolvent gehen, was eine Gefahr für die Einlagen des Kunden bedeutet. Dass dies kein „schwarzer Schwan“ ist, ist seit der Finanzkrise insliche Bewusstsein gerückt, allerdings ist die Gefahr umso bewusster, wenn man sich jüngste Beispiele ansieht. So wurden in Deutschland zuletzt die Kunden der Oberhausener FXdirekt Bank Opfer einer solchen Broker-Insolvenz, als dieser kurz vor Weihnachten 2012 geschlossen wurde.

Wie und in welcher Höhe Einlagen in solch einem Fall geschützt sind, hängt im wesentlichen davon ab, wo und wie diese verwahrt werden und an welche Sicherungseinrichtungen die verwahrende Stelle angeschlossen ist. Dabei gibt es Unterschiede zwischen

  • passiven Einlagen,
  • nicht genutzten Einlagen und
  • Forderungen aus offenen Geschäften.

Da die meisten Broker nicht im Besitz einer Bankenlizenz sind, dürfen diese selbst keine Kundengelder entgegennehmen, sondern fungieren technisch als Vermittler an eine angeschlossene Partnerbank, die die Einlagen verwahrt. Grundsätzlich ist hierbei wichtig, dass die Verwahrung getrennt vom Betriebsvermögen des Broker / der Bank erfolgt und die Einlagegelder jedem einzelnen Kunden zugeordnet werden können, im Bankenjargon auch „segregierte Einzelkonten“ genannt. Im Falle einer Insolvenz ist wichtig festzustellen, wer genau der beiden Geschäftspartner zahlungsunfähig geworden ist:

Was passiert wenn der Broker pleite ist?

Bei einer Brokerinsolvenz sind die bei der Bank verwahrten Guthaben nicht betroffen, soweit sie nicht (als Margin) in offenen Geschäften gebunden sind. Die in offenen Geschäften gebundenen Forderungen von Tradern werden nur dann ersetzt, wenn der Broker an eine entsprechende Sicherungseinrichtung angeschlossen ist.

In Deutschland existiert die „Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen“ (EdW), die 90 Prozent der Kundenforderungen bis maximal 20.000 Euro ersetzt. Für eine Entschädigung ist hierbei Bedingung, dass die Bafin offiziell den Entschädigungsfall feststellt.

Was passiert wenn die Bank pleite ist?

Unabhängig vom Broker kann die kontoführende Bank insolvent werden, bei der automatisch die Einlagensicherung greift. Dafür sind alle Banken in der EU verpflichtet, Einlagen bis 100.000 Euro pro Kunde abzusichern. Bei Ländern außerhalb der Eurozone gelten 100.000 Einheiten der jeweiligen nationalen Währung. Auf den Schutz dieser „gesetzlichen Einlagensicherung“ besteht ein Rechtsanspruch.

In Deutschland erfolgt die Absicherung über die „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken“. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass nur Einlagen geschützt sind, die

  • auf Euro, oder
  • die Währung eines EU-Mitglieds

lauten. Hierbei ist zu beachten, dass manche Broker die Kontoführung in CHF oder auf USD-Basis ermöglichen, was für den Kunden rechtlich einen Verlust seines Schutzes bedeutet.

Schlussgedanke

Die gesetzliche Einlagensicherung darf hierbei aber nicht mit einer staatlichen oder gar internationalen Haftung für Kundengelder verwechselt werden, da diese nicht existiert. Als Angela Merkel die Sicherheit der deutschen Sparguthaben versicherte, geschah dies nicht auf Grundlage eines zitierten Gesetzestextes, oder einem Gesetzesentwurfs, sondern ganz und gar auf dem persönlichen Versprechen eines Politikers mit psychologischer Wirkung. Krisen heißen allerdings Krisen, da sie die verschärfte Version eines Problems sind. Ein Szenario ist hierbei, dass bei der „nächsten“ Finanzkrise vor allem die Einlagensicherungssysteme kleinerer Staaten wie Estland oder Luxemburg (bisher nur theoretisch) überlastet werden und versagen („to big to hold“).