CFD Steuern Deutschland 2026 – Komplett-Guide

CFD-Steuern in Deutschland 2026 – Kompletter Guide

CFD-Gewinne sind in Deutschland steuerpflichtig. Die berüchtigte 20.000-EUR-Verlustverrechnungsgrenze wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 rückwirkend abgeschafft – was viele Trader noch nicht wissen. Dieser Guide erklärt alle Steuerregeln, zeigt die legalen Wege, die Steuer zu senken, und beantwortet die häufigsten Fragen.

1. Steuer-Grundlagen

CFDs sind steuerlich Termingeschäfte (BMF-Schreiben „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“ vom 14.05.2025, Rn. 9). Ihre Gewinne gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % (§ 32d Abs. 1 EStG) plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf (§ 4 SolZG):

Steuerart Satz Auf Gewinn von 10.000 EUR
Abgeltungsteuer 25,00% 2.500 EUR
Solidaritätszuschlag 5,5% der AbgSt 137,50 EUR
Gesamt ohne Kirchensteuer 26,375% 2.637,50 EUR
Gesamt mit 8 % Kirchensteuer (Bayern, Baden-Württemberg) 27,82% 2.781,86 EUR
Gesamt mit 9 % Kirchensteuer (übrige Länder) 27,995% 2.799,51 EUR

Warum die Kirchensteuer nicht einfach obendrauf kommt: Bei Kirchensteuerpflicht ermäßigt sich die Abgeltungsteuer um 25 % der Kirchensteuer. Das Gesetz rechnet deshalb mit der Formel Einkünfte ÷ (4 + Kirchensteuersatz) (§ 32d Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG). Bei 10.000 EUR und 9 % Kirchensteuer sind das 2.444,99 EUR Abgeltungsteuer, 134,47 EUR Soli und 220,05 EUR Kirchensteuer.

Sparer-Pauschbetrag: 1.000 EUR pro Person, 2.000 EUR bei Zusammenveranlagung, für alle Kapitalerträge zusammen (§ 20 Abs. 9 EStG). Bei inländischen Banken und Brokern nutzen Sie ihn über einen Freistellungsauftrag. Beim ausländischen Broker gibt es keinen Freistellungsauftrag, dort berücksichtigt das Finanzamt den Betrag über die Anlage KAP.

2. Wie wird die Steuer berechnet?

Beispiel: Jahresgewinn 8.000 EUR, Jahresverluste 3.000 EUR.
Netto: 8.000 – 3.000 = 5.000 EUR. Abzüglich Sparer-Pauschbetrag: 5.000 – 1.000 = 4.000 EUR steuerpflichtig. Steuer: 4.000 x 26,375% = 1.055 EUR (ohne Kirchensteuer).

3. Verlustverrechnung – die 20.000-EUR-Grenze ist abgeschafft

Update (Stand 2026): Die 20.000-EUR-Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 (verkündet 5.12.2024, BGBl. 2024 I Nr. 387) rückwirkend für alle offenen Fälle ersatzlos gestrichen. Verluste aus CFDs und anderen Termingeschäften sind wieder unbeschränkt mit allen Kapitalerträgen verrechenbar – weiterhin nicht mit anderen Einkunftsarten wie Gehalt. Quellen: § 20 Abs. 6 EStG, Anwendungsregel § 52 Abs. 28 Satz 25 und 26 EStG.

Von 2021 bis 2024 galt eine der umstrittensten Regeln des deutschen Steuerrechts: Verluste aus Termingeschäften (CFDs, Optionen, Futures) durften nur bis 20.000 EUR pro Jahr und nur mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden. Im Extremfall zahlten Trader Steuern auf Scheingewinne: Bei 100.000 EUR Gewinnen und 90.000 EUR Verlusten wurden 80.000 EUR besteuert, obwohl real nur 10.000 EUR übrig blieben.

Nachdem der Bundesfinanzhof ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert hatte (Beschluss vom 07.06.2024, VIII B 113/23), hat der Gesetzgeber die Beschränkung mit dem Jahressteuergesetz 2024 ersatzlos und rückwirkend gestrichen. Heute gilt:

  • Unbeschränkte Verrechnung von Termingeschäftsverlusten mit allen Kapitalerträgen (nicht mit Gehalt oder anderen Einkunftsarten).
  • Offene Alt-Fälle ab 2021: Damals gekappte Verluste können nachträglich voll angesetzt werden, wenn der Bescheid noch änderbar ist – prüfen lassen, Erstattung möglich.
  • Verlustvorträge aus der Grenzen-Ära sind vollumfänglich nutzbar. Details: CFD-Verluste absetzen.

4. Ausländische vs. deutsche Broker

Aspekt Inländischer Broker Ausländischer Broker
Steuer-Abführung Automatisch Selbst (Anlage KAP)
Sparer-Pauschbetrag Über Freistellungsauftrag Über die Anlage KAP
Fälligkeit der Steuer Sofort beim Gewinn Mit dem Steuerbescheid

Ob Ihr Broker Steuern abführt, steht in seinen Steuer- oder Vertragsunterlagen. Wie Sie die Werte eintragen, zeigt CFD in der Steuererklärung eintragen.

Beim ausländischen Broker wird die Steuer erst mit dem Steuerbescheid fällig. Das ist ein Zahlungsaufschub, keine Ersparnis: Das Finanzamt kann Vorauszahlungen festsetzen (§ 37 Abs. 3 EStG), und das Geld für die Steuer muss bis dahin verfügbar sein.

5. Steuern legal senken

Umgehen lässt sich die Steuer auf CFD-Gewinne nicht. Senken oder später zahlen können Sie sie mit diesen Hebeln:

  1. Sparer-Pauschbetrag ausschöpfen: 1.000 EUR pro Person bzw. 2.000 EUR bei Zusammenveranlagung bleiben steuerfrei (§ 20 Abs. 9 EStG). Das spart bis zu 263,75 EUR bzw. 527,50 EUR (25 % plus Soli, ohne Kirchensteuer). Inländisch per Freistellungsauftrag, beim ausländischen Broker über die Anlage KAP.
  2. Verluste mit allen Kapitalerträgen verrechnen: CFD-Verluste mindern auch Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne, nicht nur CFD-Gewinne. Umgekehrt gilt eine Grenze: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG).
  3. Verlustbescheinigung bis 15. Dezember beantragen: Haben Sie bei einer inländischen Bank Verluste und bei einer anderen Gewinne, trägt jede Bank ihre Verluste sonst nur intern ins nächste Jahr vor. Mit der Verlustbescheinigung verrechnen Sie sie in der Steuererklärung mit den Gewinnen bei der anderen Bank. Der Antrag ist unwiderruflich und muss bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres bei der Bank eingehen (§ 43a Abs. 3 Satz 4 und 5 EStG).
  4. Gekappte Altverluste nachholen: Die 20.000-EUR-Grenze ist auf alle offenen Fälle nicht mehr anzuwenden (§ 52 Abs. 28 Satz 25 und 26 EStG). Wurden Termingeschäftsverluste in einem noch änderbaren Bescheid gekappt, lohnt sich ein Änderungsantrag.
  5. Günstigerprüfung bei niedrigem Einkommen: Ist Ihr persönlicher Steuersatz niedriger als 25 %, können Sie beantragen, dass die Kapitaleinkünfte nach dem Tarif besteuert werden. Das Finanzamt wendet den Tarif nur an, wenn die Steuer dadurch sinkt. Der Antrag gilt für alle Kapitalerträge des Jahres (Anlage KAP, Zeile 4; § 32d Abs. 6 EStG).
  6. Trading-GmbH nur mit eigener Rechnung: Am Steuersatz spart die GmbH nichts, siehe Vergleich privat und GmbH.

Steuerbelastung privat und in der Trading-GmbH

Eine GmbH zahlt auf Trading-Gewinne 15 % Körperschaftsteuer (§ 23 KStG, bis 2027; danach sinkt der Satz schrittweise bis 10 % ab 2032), 5,5 % Soli darauf und Gewerbesteuer. Die Tätigkeit einer GmbH gilt stets als Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 2 GewStG). Die Gewerbesteuer ergibt sich aus 3,5 % Steuermesszahl mal Hebesatz der Gemeinde, ein Freibetrag wie bei Einzelunternehmern fehlt (§ 11 GewStG). Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 15,825 % + 14 % = 29,825 %.

Gewinn Privat (26,375 %) GmbH, Gewinn bleibt in der GmbH (29,825 %) GmbH, Gewinn wird ausgeschüttet
20.000 EUR 5.275,00 EUR 5.965,00 EUR 9.666,73 EUR
50.000 EUR 13.187,50 EUR 14.912,50 EUR 24.166,83 EUR
100.000 EUR 26.375,00 EUR 29.825,00 EUR 48.333,66 EUR

Annahmen: Hebesatz 400 %, Körperschaftsteuer 15 %, ohne Kirchensteuer, ohne Sparer-Pauschbetrag, ohne Betriebsausgaben. Bei Ausschüttung fallen auf den Gewinn nach GmbH-Steuern zusätzlich 26,375 % Abgeltungsteuer und Soli an, zusammen rund 48,3 %. Eigene Rechnung von cfd.plus, Stand Oktober 2026.

Allein über den Steuersatz ist die GmbH also teurer. Sie kann sich nur rechnen, wenn Betriebsausgaben, die privat neben dem Sparer-Pauschbetrag nicht abziehbar sind (§ 20 Abs. 9 Satz 1 EStG), und das Stehenlassen der Gewinne in der GmbH die Mehrbelastung und die Kosten für Gründung, Buchführung und Jahresabschluss übersteigen. Eine feste Gewinnschwelle gibt es nicht. Details: Trading-GmbH Guide.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich CFD-Gewinne versteuern?

Ja, immer. CFD-Gewinne unterliegen der Abgeltungsteuer (26,375 % mit Soli, mit Kirchensteuer etwas mehr). Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 EUR gilt für alle Kapitalerträge zusammen (nicht nur CFDs).

Kann man die Abgeltungsteuer auf CFD-Gewinne umgehen?

Nein. Legal senken lässt sie sich nur mit den Hebeln aus Abschnitt 5. Wer Gewinne nicht erklärt, begeht Steuerhinterziehung. Dafür drohen Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren (§ 370 Abs. 1 und 3 AO).

Wie melde ich Gewinne bei ausländischen Brokern?

In der Anlage KAP Ihrer Steuererklärung. Welche Zeilen für 2025 gelten und wie Verluste eingetragen werden, zeigt CFD in der Steuererklärung eintragen.

Kann ich Trading-Verluste mit meinem Gehalt verrechnen?

Nein. Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Sie mindern aber Kapitaleinkünfte in späteren Jahren (§ 20 Abs. 6 Satz 1 und 2 EStG). Mehr zur Verlustverrechnung.

Was kostet ein Steuerberater für Trader?

Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung und hängt vom Umfang und von der Höhe der Einkünfte ab (§ 24 StBVV). Eine belastbare Pauschale können wir nicht nennen. Lassen Sie sich vorab ein Angebot geben. Lohnend ist die Beratung vor allem, wenn gekappte Altverluste aus den Jahren der 20.000-EUR-Grenze nachgeholt werden sollen.

Lohnt sich eine Trading-GmbH?

Nicht wegen des Steuersatzes: Schon auf GmbH-Ebene liegt die Belastung bei einem Hebesatz von 400 % über dem privaten Satz, siehe Vergleich privat und GmbH. Sie kann sich über Betriebsausgaben und das Stehenlassen von Gewinnen rechnen. Das frühere Argument der 20.000-EUR-Grenze ist seit dem Jahressteuergesetz 2024 entfallen. Details: Trading-GmbH Guide

Details: Verluste absetzen | GmbH-Trading | BaFin-Regulierung | CFD in Deutschland

Risikohinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Rechtsstand: Oktober 2026 – Regelungen können sich ändern. Konsultieren Sie einen Steuerberater.

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