Trading in der Steuererklärung – Schritt-für-Schritt Anleitung

CFD-Trading in der Steuererklärung – Schritt-für-Schritt (2026)

Bei ausländischen Brokern (Capital.com, Pepperstone, eToro) müssen Sie Ihre CFD-Gewinne selbst in der Steuererklärung angeben. Deutsche Broker führen automatisch ab. Dieser Guide zeigt exakt, wo und wie.

1. Wann müssen Sie selbst erklären?

Broker-Typ Steuer-Abführung Selbst erklären?
Deutscher Broker (CMC, IG DE) Automatisch (25% + Soli) Optional (für Verlustverrechnung)
Ausländischer Broker (XTB, Capital.com) Keine Abführung Pflicht!

2. Schritt-für-Schritt Anleitung

  1. Jahresbericht vom Broker herunterladen (Tax Report, Annual Statement)
  2. Gewinne und Verluste berechnen: Summe aller realisierten Gewinne minus Summe aller realisierten Verluste
  3. In der Steuererklärung eintragen (Steuererklärung 2025): Anlage KAP, Zeile 19 (ausländische Kapitalerträge). Dort steht das Jahresergebnis beim ausländischen Broker, also Gewinne abzüglich Verluste, zusammen mit weiteren ausländischen Kapitalerträgen wie Zinsen. Zusätzlich verlangt das Formular in Zeile 17 den Sparer-Pauschbetrag, den Sie über Freistellungsaufträge bei inländischen Banken schon genutzt haben (gegebenenfalls „0“).
  4. Verluste eintragen (Steuererklärung 2025): Die Verluste sind im Ergebnis der Zeile 19 schon abgezogen. Tragen Sie sie zusätzlich als positiven Betrag in Zeile 22 ein („enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien“). Eigene Zeilen für Termingeschäfte hat dieser Teil der Anlage KAP seit dem Vordruck 2025 nicht mehr. Seit dem Jahressteuergesetz 2024 sind die Verluste wieder unbeschränkt mit Kapitalerträgen verrechenbar (die frühere 20.000-EUR-Grenze wurde rückwirkend gestrichen). Quelle: Anleitung zur Anlage KAP 2025 (ELSTER).
  5. Freistellungsauftrag prüfen: Sparerpauschbetrag von 1.000 EUR (Singles) / 2.000 EUR (Ehepaare)

Erklärung für 2024 oder früher: Hier gelten andere Zeilen. Im Vordruck 2024 gehören Gewinne aus Termingeschäften beim ausländischen Broker in Zeile 19 und zusätzlich in Zeile 21, Verluste aus Termingeschäften ausschließlich in Zeile 24. Für 2023 und früher gelten Vordruck und Anleitung des jeweiligen Jahres. Quelle: Anleitung zur Anlage KAP 2024 (ELSTER).

Update (Stand 2026): Die 20.000-EUR-Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 (verkündet 5.12.2024, BGBl. 2024 I Nr. 387) rückwirkend für alle offenen Fälle ersatzlos gestrichen. Verluste aus CFDs und anderen Termingeschäften sind wieder unbeschränkt mit allen Kapitalerträgen verrechenbar – weiterhin nicht mit anderen Einkunftsarten wie Gehalt. Quelle: § 20 EStG.

Wichtig: Ausländische Broker liefern keine Steuerbescheinigung nach deutschem Recht. Sie müssen den Jahresbericht selbst auswerten. Im Zweifel: Steuerberater konsultieren!

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich jeden einzelnen Trade angeben?

Nein! Sie geben die Gesamtsumme der Gewinne und Verluste an (nicht jeden Trade einzeln). Den Jahresbericht des Brokers als Beleg aufbewahren. Das Finanzamt kann ihn anfordern.

Was passiert, wenn ich Gewinne nicht angebe?

Steuerhinterziehung! Das Finanzamt erhält durch CRS (Common Reporting Standard) automatisch Meldungen von ausländischen Brokern über Ihr Konto. Nicht deklarieren = Straftat mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.

Kann ein Steuerberater das für mich machen?

Ja, empfohlen! Ein auf Trading spezialisierter Steuerberater kostet 200-500 EUR/Jahr und spart oft mehr durch korrekte Verlustverrechnung. Er kennt auch die GmbH-Option und weitere Steuertipps.

Mehr: Steuern komplett | Steuern legal senken | Verluste absetzen | Trading-GmbH

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Für individuelle Fragen konsultieren Sie einen Steuerberater.

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